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Das Bürgerliche Gesetzbuch vom zu einem Entwurf zeitgemäß neu formuliert mit, Das Bürgerliche Gesetzbuch ist geprägt von 2.000 Jahren christlichen Glauben. Ein wesentliches Element des christlichen Glaubens ist die Bergpredigt mit ihren Thesen von Jesu von Nazaret, um das Jahr 28 n. Chr.:
Thesen, vor rund 2.000 Jahren gesprochen, in einer Zeit, an einem Ort wo Unterdrückung durch die römische Besatzung gegenwärtig war, Menschen Orientierung dringend benötigten und verzweifelt danach suchten. Was ist heute, rund 2.000 Jahre später anders? Es stimmt, etwas ist anders. Unser Wissen zum Universum ist um ein Vielfaches größer geworden. Und mit diesem Wissen, sind die Thesen der Bergpredigt mit ihrem Inhalt in unserer Zeitepoche unvollständig und mit vielen Fragen behaftet. Sind diese Thesen der Bergpredigt zeitgemäß für eine künftige Gegenwart des Lebens der Menschen? Fragen die nach Antworten verlangen, was die Bergpredigt neu zu formulieren verlangt. Wir nennen es die "Thesen des Naturversum".
Glauben, unerheblich welchen Inhaltes, es ist ein individueller Bestandteil eines menschlichen Wesens. Jeder Mensch ist ein Individiuum der Natur, aus ihrer hervorgegangen und wird wieder in ihrer vergangen, ein individuelles Element der Natur. Die Natur gibt es einem individuellen Menschen vor, in einer Gemeinschaft von wiederum individuellen Menschen zu leben. Das Recht eines individuellen Menschen sowie die Plicht der Gemeinschaft ist es, ein Teilsein eines Menschen in der Gemeinschaft im gegenseitigen Respekt und Miteinander zu gewähren. Diesen Respekt im Einklang mit der Natur und dem Miteinander der Menschen zu gewähren, dafür ist das bestehende "Bürgerliches Gesetzbuch", mit seiner über 100 jährigen Geschichte und den ständigen Korrekturen seiner Zeit, nicht mehr im vollem Umfang für eine Gemeinschaft des Seins geeignet. Eine künftige Gemeinschaft, eine Gemeinschaft mit Denken und Wirken im Sein, erfordert eine vollständige Neuformulierung eines Gesetzes, aufbauend auf einer Verfassung, unter respektieren der Errungenschaften unserer Vorfahren und dem Tätigsein künftiger Generationen. Einem Leben, getragen von respektvollem Miteinander der Menschen sowie im Einklang mit der Natur. Es wird benannt mit: Die Button auf der Seite oben, sind Linkverweise zu den Grundlagen der Formen der Weltgemeinschaft aller Völker und der Gemeinschaft eines Volkes. Erstens, zur Startseite www.vitalicom.de Zweitens, das Recht der Menschen gegenüber der Gemeinschaft, die Charter of the United Nations, übersetzt mit, Charta der Vereinten Nationen und seiner Kurzform, "UN-Charta", Inkraftgetreten am 24. Oktober 1945. Gründungsmitglieder der UN-Charta sind 51 Staaten. Drittens, die Pflicht der Gemeinschaft gegenüber dem Menschen, die Convention on the Rights of Persons with Disabilities, übersetzt mit, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, mit seiner nicht offiziellen Kurzform, "UN-BRK", Inkraftgetreten am 3.Mai 2008, nach sieben Jahren der Diskussion, 61 Jahre nach der UN-Charta von der Staatengemeinschaft beschlossen sowie von 158 Staaten und der EU ratifiziert. Viertens, der Entwurf des Gesetzes zu TeilSein des Menschen in der Gemeinschaft. Fünftens, der Entwurf des Gesetzes zu TeilSein vitalicomer Menschen in der Gemeinschaft. Sechstens, der Entwurf des Gesetzes zu Mobilität des Menschen, seiner Daten und Güter. Siebentens, der Entwurf des Gesetzes zu HumanSein, dem Gesamtkomplex von Vorsorge, der Wiederherstellung und von Nachsorge zu Gesundheit sowie der Sicherung der Grundexistenz sowie Notlage- und Pflegesituation eines Menschen. Achtens, der Entwurf des Gesetzes zu WertSein. Darstellung und Mittlerbestimmung zwischen den Dingen, den Leistungen und den Sachen der Gemeinschaft. Neuntens, der Entwurf des Gesetzes zu JuraSein. Die Sicherung und Wertung sowie Wiederherstellung der gesetzlichen Grundlagen der Gemeinschaft. Die Button am linken unteren Rand der Startseite enthalten weitere Linkverweise, wie der Verweis zum "drucken" der Seite und dem Verweis zu Facebook sowie dem Verweis die Seite zu "empfehlen". |
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